DigitalPakt: Praktikableres Verfahren für raschere Umsetzung
Der Bund ermöglicht den Ländern und Schulträgern ein praktikableres Antragsverfahren zur Umsetzung des DigitalPakt Schule. Zukünftig können Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen. [mehr dazu]