Der Bund ermöglicht den Ländern und Schulträgern ein praktikableres Antragsverfahren zur Umsetzung des DigitalPakt Schule. Zukünftig können Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, angesichts der Herausforderungen der Corona-Pandemie die Schulträger und Schulen mit einer schlanken Antragsstellung zu entlasten.
Ergänzend empfehlen wir Ihne die Zumeldung des Landesmedienzentrums BW zur Pressemitteilung des Kultusministeriums:

Schulnetzberater: Michael Schmid Tel: 0751 / 368 405 schmid@kreismedienzentrum.de Medienpädagogischer Berater: Jan Nathan Tel: 0751 / 368 405 nathan@kreismedienzentrum.de