Die Leihfrist für Bücher und Hörbücher beträgt 3 Wochen, für Zeitschriften, Spiele und DVDs 1 Woche. Nicht ausleihbar sind jeweils die neuesten Zeitschriftenhefte. Die Medien können auch über die Schulferien entliehen werden. Die Leihfrist verlängert sich entsprechend.
Sie können die Leihfrist der entliehenen Medien verlängern, wenn diese nicht vorbestellt sind.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden Versäumnisgebühren fällig. Sie betragen pro Medium bei Überschreiten der Leihfrist
um 1 Woche / 1. Mahnung 3,00 €
um 2 Wochen / 2. Mahnung 6,00 €
bis zu 3 Wochen / 3. Mahnung 12,00 €
Bei Nicht-Rückgabe der entliehenene Medien nach drei Mahnungen oder bei Verlust der Medien beträgt der Kostenersatz zu 100 % zusammen mit den angefallenen Versäumnisgebühren. Eine Verwaltungskostenpauschale je neu zu beschaffendem Medium (nach der dritten Mahnung) beträgt 12,00 Euro. Beschädigte Medien müssen ersetzt werden.
Der Kostenersatz entspricht in der Regel dem Neuwert des jeweiligen Mediums. Im Einzelfall kann die Höhe des Kostenersatzes durch die Bibliotheksleitung festgelegt werden (bis maximal zur Höhe des Neuwertes).
Montag 7.15 - 16.00 Uhr Dienstag 7.15 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.15 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.15 - 16.00 Uhr Freitag 7.15 - 13.00 Uhr Tel: 0751/368 401 schulbibliothek@kreismedienzentrum.de